Leitfaden für Bauherren
Die sieben teuren Fehler beim Hausbau & wie man sie vermeiden kann
Leitfaden für Bauherren
Die sieben teuren Fehler beim Hausbau
Fast jede teure Überraschung geht auf eine von sieben Fragen zurück. Alle sieben lassen sich beantworten, bevor Sie unterschreiben.
Was im Leitfaden steht
Bevor klar war, was darauf überhaupt gebaut werden darf.
Fünf Kennzahlen entscheiden über den Haustyp – bevor der erste Strich fällt.
Jeder Hauspreis enthält eine Annahme über den Baugrund.
Schon 25 cm mehr Kantenlänge schlagen spürbar durch. Kaum jemand rechnet nach.
Kein geschützter Begriff. Jeder darf etwas anderes darunter verstehen.
Die teuersten Entscheidungen fallen, wenn Sie schon gebunden sind.
Das Gesetz gibt Ihnen Rechte. Man muss sie nur kennen.
Der Leitfaden zum Mitlesen
Der vollständige Inhalt des Leitfadens – zum Lesen am Bildschirm. Zum Mitnehmen, Ausdrucken und Weitergeben nutzen Sie die PDF oben.
Die teure Überraschung hat fast immer dieselben Ursachen.
Wer über einen Hausbau nachdenkt, beschäftigt sich zuerst mit Grundrissen und Fassaden. Verstanden. Nur entscheidet sich an anderer Stelle, ob das Projekt trägt.
Wir bauen seit 1998 Massivhäuser in Berlin und Brandenburg – über 500 sind es inzwischen. Jedes davon für ein bestimmtes Grundstück und eine bestimmte Familie geplant; wir haben keinen Katalog, aus dem man auswählt. In dieser Zeit haben wir viele Bauherren erlebt, bei denen es teuer wurde. Fast nie lag es an der Baustelle. Es lag daran, dass eine von sieben Fragen nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Wir sind kein neutrales Gutachterbüro, sondern bauen selbst. Das sollen Sie wissen, während Sie das hier lesen. Wir haben diesen Leitfaden trotzdem so geschrieben, dass Sie ihn gegen uns verwenden können: Jede Zahl, die wir nennen, können Sie bei jedem Anbieter genauso abfragen – auch bei uns.
Fehler 1 · Grundstück
01 · Das Grundstück gekauft, bevor klar war, was darauf darf.
Das Grundstück bestimmt den Haustyp – nicht der Geschmack.
Die übliche Reihenfolge lautet: erst Grundstück, dann Haus. Sie ist die teure. Denn ob Ihr Wunschhaus dort stehen darf, entscheidet eine Kennzahl aus dem Bebauungsplan – die Grundflächenzahl.
| Grundstück 600 m², GRZ 0,3 | 180 m² dürfen überbaut werden |
| Bungalow, 119 m² Wohnfläche | belegt rund 147 m² Grundfläche |
| Stadtvilla, 122 m² Wohnfläche | belegt rund 80 m² Grundfläche |
| Garage, Stellplatz, Zufahrt | zählen nach § 19 Abs. 4 BauNVO mit – die GRZ darf dafür meist bis zum 1,5-Fachen überschritten werden |
Fast dieselbe Wohnfläche, knapp die doppelte überbaute Fläche. Auf einem knappen Grundstück ist das keine Geschmacksfrage mehr, sondern eine Ja-oder-Nein-Entscheidung.
Ein Massivhaus wird auf der Baustelle gemauert. Dafür müssen Kran, Betonmischer und Lkw auf das Grundstück. Wir brauchen eine Zufahrt für Fahrzeuge bis 38 t, mit 3,50 m Breite und 4,00 m Höhe, dazu eine Lagerfläche und mindestens 3 m Freifläche rund um das Haus. Ein Grundstück in zweiter Reihe mit 2,80 m breiter Einfahrt lässt sich massiv kaum bebauen.
Was in der Praxis dazukommt: Freileitungen, die für den Kran temporär abgehängt werden müssen. Zu wenig Fläche für Materiallagerung. Eine Teil-Straßensperrung, weil der Betonmischer sonst nicht steht. Solche Punkte kosten Geld – bei jeder Baufirma. Nur merkt man sie unterschiedlich früh.
Was Sie stattdessen tun
- Bebauungsplan bei der Gemeinde einsehen, bevor Sie ein Angebot abgeben – Planzeichnung und textliche Festsetzungen.
- Überbaubare Fläche ausrechnen und mit dem gewünschten Haustyp abgleichen.
- Zufahrt und Erschließungsstand vor Ort ansehen, nicht auf dem Luftbild.
- Erschließungsbeiträge erfragen: „erschlossen“ heißt nicht, dass alles bezahlt ist.
- Den Entwurf aus dem Grundstück entwickeln, nicht das Grundstück zum Entwurf suchen.
Fehler 2 · Baurecht
02 · Den Bebauungsplan nur überflogen.
Fünf Kennzahlen entscheiden, bevor der erste Strich fällt.
Ein Bebauungsplan ist eine kommunale Satzung – rechtsverbindlich, keine Empfehlung. Er besteht aus einer Planzeichnung und aus textlichen Festsetzungen. Beide gelten, und manche wichtige Vorgabe steht nur im Text.
Dann gilt § 34 BauGB: Ihr Vorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen – nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbauter Fläche. Praktisch heißt das: Die Nachbarschaft ist der Maßstab. Stehen dort eingeschossige Häuser mit Satteldach, wird eine zweigeschossige Stadtvilla mit Flachdach schwierig.
Die Zahl, die den Dachgeschoss-Traum relativiert: Nach der Wohnflächenverordnung zählt Fläche unter Dachschrägen zwischen 1 und 2 m Höhe nur zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Ein Dachgeschoss mit 60 m² Grundfläche kann damit als 45 m² Wohnfläche gelten. Wer mit „160 m²“ plant, sollte wissen, wie diese Zahl zustande kommt – und ob sie nach WoFlV gerechnet ist.
Was Sie stattdessen tun
- Beide Teile des Bebauungsplans lesen, nicht nur die Zeichnung.
- Klären, ob Wohnflächenangaben nach WoFlV gerechnet sind.
- Bei § 34 BauGB die Umgebungsbebauung ansehen und mit dem Entwurf abgleichen.
Fehler 3 · Baugrund
03 · Ohne Bodengutachten unterschrieben.
Jeder Hauspreis enthält eine Annahme über den Baugrund.
Jedes Hausangebot setzt voraus, dass der Boden trägt. Bei uns steht diese Annahme als Zahl im Vertrag: 250 kN/m². Trägt der Boden weniger, ändern sich Gründung, Erdarbeiten und Entwässerung – und damit der Preis. Ein Angebot ohne Bodendaten ist deshalb eine Schätzung, egal wie genau die Endsumme aussieht.
Eine Bauherrenfamilie hatte im Vertrag einen Puffer für Gründungsmehrkosten. Nach dem Baugrundgutachten kam eine Forderung in nahezu derselben Höhe – ohne dass die Familie das vollständige Gutachten oder die Kalkulation je gesehen hätte.
In einem zweiten Fall kalkulierten zwei Anbieter denselben Baugrund mit einem fünfstelligen Unterschied. Nicht die Zahl ist das Problem, sondern dass man sie nicht prüfen kann.
| Zeitpunkt | vor der Vertragsunterzeichnung, im Idealfall vor dem Grundstückskauf |
| Ergebnis | Tragfähigkeit, Grundwasserstand, Versickerungsfähigkeit, Gründungsempfehlung |
| Eigentümer | Sie – deshalb können Sie es jedem Anbieter vorlegen |
| Warum getrennt | Wir rechnen das Gutachten bewusst nicht in den Hauspreis ein. Ist der Boden unauffällig, zahlen Sie nichts für einen Puffer, den niemand braucht. Zeigt er etwas, wissen wir es vor dem Vertrag. |
Was Sie stattdessen tun
- Das Gutachten selbst beauftragen. Ein überschaubarer Betrag für ein Dokument, das Ihnen gehört.
- Sich die vorausgesetzte Bodenpressung in kN/m² schriftlich geben lassen. Ohne diese Zahl gibt es keinen Maßstab für spätere Nachforderungen.
- Mehrkosten als Position mit Menge und Preis verlangen, nicht als Pauschale.
- In Brandenburg zusätzlich den Grundwasserstand beachten – er entscheidet über die Kellerplanung.
Fehler 4 · Hausgröße
04 · Häuser verglichen, die verschieden groß sind.
Der teuerste Unterschied steht in keinem Prospekt.
Beim Angebotsvergleich fragen fast alle nach dem Fliesenpreis. Dort geht es um Hunderte. Fast niemand rechnet die bebaute Fläche nach. Dort geht es um Tausende.
| Stadtvilla A | 8,00 m × 10,00 m = 80,00 m² bebaute Fläche = 100,0 % |
| Stadtvilla B | 8,25 m × 10,25 m = 84,56 m² bebaute Fläche = 105,7 % |
Haus B hat rund 8 m² mehr Wohnfläche – und entsprechend einen spürbaren Mehrpreis. Der Unterschied im Plan: 25 cm je Seite.
Zwei Angebote sind also nur dann vergleichbar, wenn die Häuser gleich groß sind – oder wenn der Preisunterschied dem Flächenunterschied entspricht. Alles andere ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
Bei uns ist die Hausgröße übrigens keine Modellauswahl, sondern eine Planungsentscheidung: Weil auf der Baustelle gemauert wird, ist die Kantenlänge eine freie Größe. Sie können ein Haus also genau so groß machen, wie es Grundstück und Budget hergeben – und nicht nur so groß, wie ein Katalogmodell es vorsieht.
So rechnen Sie es selbst nach
- Bebaute Fläche jedes Angebots aus Länge × Breite ermitteln, zuzüglich Vor- und abzüglich Rücksprünge.
- Die Flächen in Prozent zueinander setzen.
- Prüfen, ob sich die Preise in derselben Größenordnung unterscheiden. Wenn ja, sind die Angebote gleichwertig.
„160 m²“ ist keine Angabe, solange nicht dabeisteht, wie gerechnet wurde. Wohnfläche nach WoFlV, Nutzfläche oder Grundfläche ergeben für dasselbe Haus sehr unterschiedliche Zahlen. Fragen Sie immer nach: Wohnfläche nach WoFlV – und nach der bebauten Fläche gleich dazu.
Der Unterschied ist erheblich: Wegen der Halbierung unter Dachschrägen hat ein Haus mit viel Dachschräge bei gleicher bebauter Fläche deutlich weniger Wohnfläche als eines mit Vollgeschoss. Beide Zahlen zusammen ergeben erst ein Bild.
Nebenbei: Auch der Preis je Quadratmeter taugt nur bedingt zum Vergleich. Ein größerer Grundriss mit demselben Raumprogramm kostet je Quadratmeter weniger als ein zusätzliches Zimmer, weil Küche, Bäder und Technik gleich bleiben.
Fehler 5 · Leistungsumfang
05 · „Schlüsselfertig“ geglaubt.
Kein geschützter Begriff – jeder darf etwas anderes darunter verstehen.
Es gibt keine Norm, die festlegt, welche Leistungen zu „schlüsselfertig“ gehören. Vergleichbar werden zwei Angebote erst über die Bau- und Leistungsbeschreibung – den Vertragsbestandteil, der definiert, was Sie bekommen. Was dort nicht steht, ist nicht geschuldet.
Die Positionen, die am häufigsten fehlen
Materialbudgets. Wer für Verblender und Fliesenmaterial keine Euro-Zahl nennt, kann den Preis später beliebig nach oben schieben. Unsere Budgets stehen im Vertrag und auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung.
Bei uns nicht enthalten: Grundstück, Baunebenkosten, Außenanlagen, Baustrom- und Bauwasseranschluss, Hausanschlüsse der Versorger, Leuchten und Elektrogeräte. Auch das sagen wir vorher.
Fehler 6 · Bemusterung
06 · Erst nach dem Vertrag bemustert.
Die teuersten Entscheidungen fallen, wenn Sie schon gebunden sind.
Die Bemusterung ist der Termin, auf den sich die meisten Bauherren freuen – Fassade, Fliesen, Türen, Bad. Sie ist gleichzeitig der Termin, an dem die meisten Mehrkosten entstehen. Findet sie erst nach der Unterschrift statt, verhandeln Sie aus der schwächeren Position.
Wo es sich am schnellsten summiert
| Fassade | Ein Einfamilienhaus braucht überschlägig 60 bis 70 Verblender pro m² Fassadenfläche. Bei einem festen Materialbudget lässt sich ausrechnen, was ein teurerer Stein über die ganze Fassade ausmacht. |
| Fliesen | Entscheidender als der Preis ist die Fläche: Welche Räume, und bis zu welcher Höhe an der Wand? |
| Sanitär | Waschtische, Armaturen, Duschabtrennungen. Hier ist die Spanne zwischen Standard und Wunsch am größten. |
| Treppe | Wird regelmäßig unterschätzt und ist einer der größten Einzelposten in der Bemusterung. |
| Fenster | Elektrische statt manueller Rollläden, farbige Rahmen, verdeckt liegende Beschläge, Insektenschutz, Raffstore oder Textilrollos, eine Hebeschiebetür zur Terrasse. |
| Elektro | Zusätzliche Steckdosen, Schalterprogramme, Netzwerkdosen. Einzeln günstig, in Summe spürbar – und nach dem Verputzen nur noch aufwendig zu ändern. |
Was Sie stattdessen tun
- Fragen, wann bemustert wird. „Nach Vertragsabschluss“ ist eine Antwort, die etwas bedeutet.
- An echten Musterflächen entscheiden, nicht am Einzelstein und nicht am Bildschirm.
- Jede Zuwahl als eigene Position mit Preis im Angebot verlangen – vor der Unterschrift, nicht danach.
So bemustern wir
Entschieden wird beim Fachbetrieb, nicht am Küchentisch.
Bei uns findet eine ausführliche Vor-Bemusterung vor der Vertragsunterzeichnung statt – nicht bei uns im Büro, sondern bei den Betrieben, die das Gewerk später auch ausführen. Danach wissen Sie, wo Sie preislich landen, bevor Sie unterschreiben.
Ein Kaminabzug betrifft Grundriss, Decke, Dach und die Verbrennungsluft. Wenn es knifflig wird, bitten wir Sie, mit den Planungsunterlagen frühzeitig auf Ihren Bezirksschornsteinfeger zuzugehen und seine Zustimmung einzuholen – bevor gebaut wird und nicht danach.
Die baubegleitende Bemusterung ersetzt die Vor-Bemusterung nicht. Sobald Planung und Bauantrag durch sind, werden technische Details und letzte Feinheiten festgelegt.
Fehler 7 · Vertrag
07 · Den Bauvertrag nicht geprüft.
Das Gesetz gibt Ihnen Rechte. Man muss sie nur kennen.
Ein Bauvertrag über ein Wohnhaus zwischen Ihnen und einem Unternehmen ist ein Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB. Daraus folgen Rechte, die viele Bauherren nicht kennen – und deshalb nicht nutzen.
| Baubeschreibung | muss Ihnen vor Vertragsschluss vorliegen. Ein seriöser Anbieter stellt sie zum Download bereit – und legt sie nicht erst am Tag der Unterschrift auf den Tisch. |
| Widerrufsrecht | 14 Tage |
| Fertigstellung | verbindliche Angabe – Datum oder Dauer ab Baubeginn. „Voraussichtlich“ ist keine Zusage. |
| Abschlagszahlungen | nach § 650m BGB auf 90 % der Vergütung begrenzt; die letzten 10 % werden erst mit der Abnahme fällig |
| Sicherheit | 5 % der Vergütung für rechtzeitige und mangelfreie Herstellung |
| Abnahme | mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist – und die Beweislast für Mängel geht auf Sie über |
Ist die Bauzeit inklusive oder exklusive Wartezeiten? Estrich muss trocknen. Ob diese Wochen mitgezählt werden, macht im Zeitplan einen erheblichen Unterschied.
Wer hat das Hausrecht auf der Baustelle? Brauchen Sie eine Genehmigung, um Ihr eigenes Grundstück zu betreten – oder dürfen Sie jederzeit hin, auch mit einem eigenen Sachverständigen?
Unsere Antwort auf die erste Frage: Planung ein bis zwei Monate, Bauantrag einige Wochen plus die Bearbeitungszeit der Behörde – darauf hat keine Baufirma Einfluss –, danach 9 Monate Bauzeit ab Baubeginn, vertraglich fixiert. Fragen Sie jeden Anbieter, ab wann seine Monate zählen.
Was Sie stattdessen tun
- Den Vertrag von jemandem prüfen lassen, der nicht am Verkauf beteiligt ist – Verbraucherzentrale oder Bauherrenverband. Ein guter Anbieter hat damit kein Problem.
- Klären, welche Ereignisse die Bauzeit verlängern – etwa Eigenleistungen, die Sie selbst übernehmen.
- Zur Abnahme einen unabhängigen Sachverständigen mitnehmen und die letzten 10 % nicht vorher freigeben.
Vier Punkte, nach denen kaum jemand fragt
Was in unserem Vertrag anders geregelt ist.
Vier Regelungen, die im Verkaufsgespräch selten vorkommen und im Ernstfall darüber entscheiden, wie viel Handlungsspielraum Sie haben. Fragen Sie sie bei jedem Anbieter ab.
Bei uns wird am Tisch unterschrieben, von beiden Seiten, und jeder nimmt ein Original mit. Das klingt nach einer Formalie und ist keine: Die Widerrufsbelehrung ist Vertragsbestandteil. Wenn der Vertrag erst noch zu jemandem geschickt wird, der gegenzeichnet, und Sie Ihr Exemplar zwei bis drei Wochen später per Post bekommen, ist von Ihren 14 Tagen Widerrufsrecht praktisch nichts mehr übrig.
Es gibt Firmen, die dem Bauherrn das Betreten der eigenen Baustelle untersagen – rechtlich fragwürdig, in der Praxis wirksam. Bei uns bleibt das Hausrecht bei Ihnen. Und wenn Sie einen unabhängigen Sachverständigen mitbringen wollen: Tun Sie das. Wir haben damit kein Problem.
Manche Anbieter lassen sich vom Bauherrn eine Bürgschaft stellen oder Ansprüche aus der Finanzierung abtreten. Das kostet bei Ihrer Bank zusätzlich Geld. Wir verlangen das nicht – umgekehrt erhalten Sie von uns mit Baubeginn eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 %, die nach der Abnahme in eine Gewährleistungsbürgschaft über 5 Jahre übergeht.
Sie können sie lesen, bevor Sie mit uns sprechen – und Position für Position gegen jedes andere Angebot halten. Wer sie erst am Tag der Unterschrift auf den Tisch legt, gibt Ihnen keine Gelegenheit zu vergleichen.
Die Vergleichsliste
Sechzehn Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten.
Nehmen Sie diese Liste mit in jedes Gespräch. Rechts steht, wie unsere Antwort lautet – als Maßstab, nicht als Vorgabe.
| 1 · Bekomme ich die vollständige Bau- und Leistungsbeschreibung vor dem Preisgespräch? | Ja, sie ist öffentlich einsehbar |
| 2 · Beginnt Ihre „freie Planung“ beim Haus oder bei mir? | Bei Ihnen – notfalls mit einer Skizze vom Küchentisch |
| 3 · Was genau darf ich am Entwurf ändern – und was kostet die Planung? | Alles; die Planung ist Teil unserer Leistung |
| 4 · Wie groß ist die bebaute Fläche – Länge × Breite? | steht bei jedem Entwurf dabei |
| 5 · Ist die Wohnfläche nach WoFlV gerechnet? | Ja, durchgehend |
| 6 · Welcher Stein, welche Kennziffer, welche Wandstärke? | 17,5 cm Poroton T18 + 12 cm Mineralwolle WLG 035 + 10 cm Verblendmauerwerk |
| 7 · Sind auch die Innenwände massiv – auch im Obergeschoss? | Ja, Stein auf Stein |
| 8 · Welche Bodentragfähigkeit setzt der Preis voraus? | 250 kN/m², schriftlich im Vertrag |
| 9 · Welcher Ug-Wert, welche Widerstandsklasse, in welchen Geschossen? | Ug 0,6 W/(m²K); RC2N im Erdgeschoss und an erreichbaren Fenstern im Obergeschoss, Haustür RC2 |
| 10 · Sind Rollläden enthalten – aus welchem Material, wie bedient? | Ja, Aluminium, manuell über Gurtwickler – im Standard |
| 11 · Welche Heizung, welche Vorlauftemperatur? | Wärmepumpe und Fußbodenheizung im ganzen Haus, 35 °C Vorlauf |
| 12 · Wie hoch sind die Materialbudgets in Euro? | für Verblender und Fliesen jeweils als feste Euro-Zahl im Vertrag |
| 13 · Gibt es eine verbindliche Bauzeit – inklusive Wartezeiten? | 9 Monate ab Baubeginn, vertraglich fixiert |
| 14 · Ist die Treppe mitbemustert – und mit welchem Budget? | Ja, vor Vertragsschluss beim Treppenbauer |
| 15 · Wer trägt Mehrkosten aus der Statik – und wann erfahre ich sie? | vor der Unterschrift, als bezifferte Position |
| 16 · Welche Sicherheiten gibt es, und wer versichert den Bau? | 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft, Bankbürgschaft über 5 Jahre Gewährleistung, Bauwesenversicherung über uns |
Wenn ein Anbieter auf eine dieser Fragen keine Zahl nennt, ist das die Information, die Sie gesucht haben.
Zum Nachschlagen
Unsere technischen Kennzahlen auf einen Blick.
Schlüsselfertig inklusive Erdarbeiten und Bodenplatte. Basis ist Verblendmauerwerk; Putz kostet dasselbe.
| Wandaufbau Klinker | 17,5 cm Poroton T18 · 12 cm Mineralwolle WLG 035 · 10 cm Verblendmauerwerk |
| Wandaufbau Putz | 24 cm Poroton T18 · 12 cm Dämmung · 3 mm Silikatputz – zum selben Preis |
| Fenster | VEKA oder SCHÜCO, 82 mm Profil, Ug 0,6 W/(m²K), warme Kante, zwei Pilzkopfverriegelungen je Flügel |
| Einbruchschutz | RC2N im Erdgeschoss und an erreichbaren Obergeschossfenstern, Haustür RC2 |
| Heizung | Luft-Wasser-Wärmepumpe, Speicher ab 180 l, Fußbodenheizung im ganzen Haus, 35 °C Vorlauf |
| Elektro | Zählerschrank 1050 × 1400 × 250 mm, zweiter Zählerplatz für Wärmepumpe und spätere PV-Anlage · Stromkreise nach DIN 18015 |
| Fußboden | Erdgeschoss 140 mm Dämmung + 65 mm Estrich · Obergeschoss 60 mm + 65 mm |
| Raumhöhe | lichte Höhe über Fertigfußboden: 2,47 m unter Trockenbaudecke · 2,55 m unter Betondecke · Geschosserhöhung um 25 cm auf Wunsch |
| Baugrund | vorausgesetzt 250 kN/m² · Bodengutachten über unseren Partner |
| Zufahrt | Fahrzeuge bis 38 t · 3,50 m breit · 4,00 m hoch · 3 m Freifläche ums Haus |
| Absicherung | 9 Monate Bauzeitgarantie · 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft ab Baubeginn, nach der Abnahme 5 % Gewährleistungsbürgschaft für 5 Jahre · Bauwesenversicherung über uns |
| Auswahl | Bungalow 12 Entwürfe, 60,56–161,72 m² · Stadtvilla 12 Entwürfe, 108–171 m² · Einfamilienhaus 20 Entwürfe, 102–157 m² |
| Referenzen | über 500 Häuser seit 1998, 156 davon öffentlich dokumentiert – in 43 Orten in Berlin und Brandenburg, Schwerpunkt Barnim, Berlin und Märkisch-Oderland |
Warum wir zweischalig bauen
Der Klinker ist keine Verkleidung, sondern eine Wand.
Vor der tragenden Innenschale steht eine eigenständige gemauerte Außenschale, dazwischen Dämmung und Luftschicht. Jede Schicht macht genau eine Aufgabe.
Dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnungen über 80 Jahre bei 4 % Realzins zeigen: Eine Außenwand mit Verblendmauerwerk erreicht etwa denselben Barwert wie eine einschalige Wand mit Wärmedämmverbundsystem. Auf lange Sicht kostet beides dasselbe – nur fallen die Kosten zu unterschiedlichen Zeitpunkten an.
Nur die Herstellungskosten zu vergleichen und die Instandhaltung wegzulassen, greift also zu kurz.
Wer lieber Putz möchte, bekommt 24 cm Poroton T18 mit Silikatputz – zum selben Preis. Unsere Empfehlung hat damit kein finanzielles Eigeninteresse.
Warum wir jedes Haus neu planen
Wir haben keinen Katalog, aus dem Sie auswählen.
Typenhaus-Anbieter verkaufen einen Katalog und rechnen jede Abweichung als Aufpreis ab. Wir verkaufen eine Planung. Unsere 44 Entwürfe zeigen, was möglich ist.
Ob Sie mit einem fertigen Konzept kommen oder mit einer Skizze vom Küchentisch – daraus wird bei uns ein umsetzbarer Grundriss. Jede Wand, jedes Fenster, jeder Winkel steht dort, wo Sie ihn brauchen. Passt gar kein Entwurf, zeichnen wir von Grund auf neu.
Das Haus wird von innen nach außen gedacht: erst wie Sie leben wollen, dann die Hülle.
Fast jeder wirbt mit „individueller Planung“. Oft heißt das: ein Typenhaus, gegen Aufpreis angepasst. Eine Frage klärt es – beginnt Ihre freie Planung beim Haus oder bei mir? Wer bei null anfängt, antwortet darauf ohne Umweg.
Weicht ein Entwurf statisch vom Standard ab – große Öffnungen, weite Spannweiten, ein Versatz –, lassen wir das vor der Unterschrift prüfen und beziffern die Mehrkosten. Üblich ist das Gegenteil: erst unterschreiben, dann rechnen, dann die Nachforderung.
Der Beleg: 156 dokumentierte Projekte auf unserer Website, die sich erkennbar unterscheiden.
Wer das hier geschrieben hat
Ein Familienbetrieb aus Bernau bei Berlin.
Ich heiße Sirko Schladitz und bin einer der Geschäftsführer von KLINKER HAUS. Diesen Leitfaden habe ich geschrieben, weil mir in über zwei Jahrzehnten dieselben sieben Gespräche immer wieder begegnet sind – meistens zu spät. Jede Zahl darin können Sie bei uns nachprüfen. Wenn eine nicht stimmt, sagen Sie es mir.
Wer Ihnen begegnen wird
| Dr. Wolfram Schladitz | Geschäftsführung · Vertrieb |
| Sirko Schladitz | Geschäftsführung · Vertrieb |
| Frank Bennek | Geschäftsführung · Bauleitung |
| Maxi Bennek | Bauleitung |
| Kristin Lugert | Planerin |
| Manuela Bluhm | Assistenz der Geschäftsführung |
Zwei Familien, sechs Personen – und die Bauleitung sitzt mit in der Geschäftsführung. Wer auf Ihrer Baustelle die Verantwortung trägt, ist bei uns kein Angestellter, der weiterreicht.
Schwanebecker Chaussee 39, 16321 Bernau bei Berlin · Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag nach Vereinbarung · Telefon 03338 70 91 80
Ihr nächster Schritt
Erst prüfen. Dann zeichnen. Dann unterschreiben.
Alle sieben Fragen aus diesem Leitfaden lassen sich vorher beantworten – für einen überschaubaren Betrag und ein paar Wochen Zeit. Verglichen mit einer Umplanung oder einer aufwendigeren Gründung ist das die günstigste Position im ganzen Projekt.
Genau in dieser Reihenfolge arbeiten wir: Grundstück ansehen, Baurecht klären, Baugrund untersuchen, planen, bemustern, Preis festlegen, unterschreiben. Der Preis steht am Ende, nicht am Anfang – weil vorher niemand weiß, welches Haus es wird.
Erzählen Sie uns von Ihrem Grundstück und davon, wie Sie leben wollen. Wir sagen Ihnen, was dort möglich ist und was es kostet. Unverbindlich – und auch dann ehrlich, wenn es nicht passt.
Wenn Sie schon ein Grundstück haben, genügt uns die Adresse. Dann sagen wir Ihnen, was dort möglich ist. Gern prüfen wir mit Ihnen auch die Bau- und Leistungsbeschreibung eines anderen Anbieters.
Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechts- oder Finanzierungsberatung.