Leitfaden für Bauherren

Die sieben teuren Fehler beim Hausbau & wie man sie vermeiden kann

Titelseite des KLINKER-HAUS-Leitfadens „Die sieben teuren Fehler beim Hausbau"
Leitfaden für Bauherren

Die sieben teuren Fehler beim Hausbau

Fast jede teure Überraschung geht auf eine von sieben Fragen zurück. Alle sieben lassen sich beantworten, bevor Sie unterschreiben.

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Was im Leitfaden steht

01
Das Grundstück zuerst gekauft
Bevor klar war, was darauf überhaupt gebaut werden darf.
02
Den Bebauungsplan nur überflogen
Fünf Kennzahlen entscheiden über den Haustyp – bevor der erste Strich fällt.
03
Ohne Bodengutachten unterschrieben
Jeder Hauspreis enthält eine Annahme über den Baugrund.
04
Häuser verglichen, die verschieden groß sind
Schon 25 cm mehr Kantenlänge schlagen spürbar durch. Kaum jemand rechnet nach.
05
„Schlüsselfertig“ geglaubt
Kein geschützter Begriff. Jeder darf etwas anderes darunter verstehen.
06
Erst nach dem Vertrag bemustert
Die teuersten Entscheidungen fallen, wenn Sie schon gebunden sind.
07
Den Bauvertrag nicht geprüft
Das Gesetz gibt Ihnen Rechte. Man muss sie nur kennen.

Der Leitfaden zum Mitlesen

Der vollständige Inhalt des Leitfadens – zum Lesen am Bildschirm. Zum Mitnehmen, Ausdrucken und Weitergeben nutzen Sie die PDF oben.

Warum dieser Leitfaden

Die teure Überraschung hat fast immer dieselben Ursachen.

Wer über einen Hausbau nachdenkt, beschäftigt sich zuerst mit Grundrissen und Fassaden. Verstanden. Nur entscheidet sich an anderer Stelle, ob das Projekt trägt.

Wir bauen seit 1998 Massivhäuser in Berlin und Brandenburg – über 500 sind es inzwischen. Jedes davon für ein bestimmtes Grundstück und eine bestimmte Familie geplant; wir haben keinen Katalog, aus dem man auswählt. In dieser Zeit haben wir viele Bauherren erlebt, bei denen es teuer wurde. Fast nie lag es an der Baustelle. Es lag daran, dass eine von sieben Fragen nicht rechtzeitig gestellt wurde.

In eigener Sache

Wir sind kein neutrales Gutachterbüro, sondern bauen selbst. Das sollen Sie wissen, während Sie das hier lesen. Wir haben diesen Leitfaden trotzdem so geschrieben, dass Sie ihn gegen uns verwenden können: Jede Zahl, die wir nennen, können Sie bei jedem Anbieter genauso abfragen – auch bei uns.


Fehler 1 · Grundstück

01 · Das Grundstück gekauft, bevor klar war, was darauf darf.

Das Grundstück bestimmt den Haustyp – nicht der Geschmack.

Die übliche Reihenfolge lautet: erst Grundstück, dann Haus. Sie ist die teure. Denn ob Ihr Wunschhaus dort stehen darf, entscheidet eine Kennzahl aus dem Bebauungsplan – die Grundflächenzahl.

Grundstück 600 m², GRZ 0,3180 m² dürfen überbaut werden
Bungalow, 119 m² Wohnflächebelegt rund 147 m² Grundfläche
Stadtvilla, 122 m² Wohnflächebelegt rund 80 m² Grundfläche
Garage, Stellplatz, Zufahrtzählen nach § 19 Abs. 4 BauNVO mit – die GRZ darf dafür meist bis zum 1,5-Fachen überschritten werden

Fast dieselbe Wohnfläche, knapp die doppelte überbaute Fläche. Auf einem knappen Grundstück ist das keine Geschmacksfrage mehr, sondern eine Ja-oder-Nein-Entscheidung.

Der Punkt, den fast niemand prüft

Ein Massivhaus wird auf der Baustelle gemauert. Dafür müssen Kran, Betonmischer und Lkw auf das Grundstück. Wir brauchen eine Zufahrt für Fahrzeuge bis 38 t, mit 3,50 m Breite und 4,00 m Höhe, dazu eine Lagerfläche und mindestens 3 m Freifläche rund um das Haus. Ein Grundstück in zweiter Reihe mit 2,80 m breiter Einfahrt lässt sich massiv kaum bebauen.

Was in der Praxis dazukommt: Freileitungen, die für den Kran temporär abgehängt werden müssen. Zu wenig Fläche für Materiallagerung. Eine Teil-Straßensperrung, weil der Betonmischer sonst nicht steht. Solche Punkte kosten Geld – bei jeder Baufirma. Nur merkt man sie unterschiedlich früh.

Was Sie stattdessen tun

  • Bebauungsplan bei der Gemeinde einsehen, bevor Sie ein Angebot abgeben – Planzeichnung und textliche Festsetzungen.
  • Überbaubare Fläche ausrechnen und mit dem gewünschten Haustyp abgleichen.
  • Zufahrt und Erschließungsstand vor Ort ansehen, nicht auf dem Luftbild.
  • Erschließungsbeiträge erfragen: „erschlossen“ heißt nicht, dass alles bezahlt ist.
  • Den Entwurf aus dem Grundstück entwickeln, nicht das Grundstück zum Entwurf suchen.

Fehler 2 · Baurecht

02 · Den Bebauungsplan nur überflogen.

Fünf Kennzahlen entscheiden, bevor der erste Strich fällt.

Ein Bebauungsplan ist eine kommunale Satzung – rechtsverbindlich, keine Empfehlung. Er besteht aus einer Planzeichnung und aus textlichen Festsetzungen. Beide gelten, und manche wichtige Vorgabe steht nur im Text.

GrundflächenzahlWie viel des Grundstücks überbaut werden darf. § 19 BauNVO.
Zahl der VollgeschosseNur eines erlaubt? Dann fällt die Stadtvilla aus – unabhängig davon, wie gut sie gefällt.
Dachform und NeigungOft vorgeschrieben. Bestimmt, wie viel Fläche im Dachgeschoss nutzbar ist.
Trauf- und FirsthöheMeist als Obergrenze. Zum Vergleich: unsere Friesenhäuser haben 3,52–3,95 m Traufhöhe und 7,66–8,55 m Firsthöhe bei 45° Dachneigung.
Baugrenzen und BauweiseNicht nur wie viel, sondern wo: Baufenster, Abstandsflächen, offene oder geschlossene Bauweise. Entscheidet mit darüber, ob ein Haus mit 10 m Kantenlänge überhaupt passt.
Wenn es keinen Bebauungsplan gibt

Dann gilt § 34 BauGB: Ihr Vorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen – nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbauter Fläche. Praktisch heißt das: Die Nachbarschaft ist der Maßstab. Stehen dort eingeschossige Häuser mit Satteldach, wird eine zweigeschossige Stadtvilla mit Flachdach schwierig.

Die Zahl, die den Dachgeschoss-Traum relativiert: Nach der Wohnflächenverordnung zählt Fläche unter Dachschrägen zwischen 1 und 2 m Höhe nur zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Ein Dachgeschoss mit 60 m² Grundfläche kann damit als 45 m² Wohnfläche gelten. Wer mit „160 m²“ plant, sollte wissen, wie diese Zahl zustande kommt – und ob sie nach WoFlV gerechnet ist.

Was Sie stattdessen tun

  • Beide Teile des Bebauungsplans lesen, nicht nur die Zeichnung.
  • Klären, ob Wohnflächenangaben nach WoFlV gerechnet sind.
  • Bei § 34 BauGB die Umgebungsbebauung ansehen und mit dem Entwurf abgleichen.

Fehler 3 · Baugrund

03 · Ohne Bodengutachten unterschrieben.

Jeder Hauspreis enthält eine Annahme über den Baugrund.

Jedes Hausangebot setzt voraus, dass der Boden trägt. Bei uns steht diese Annahme als Zahl im Vertrag: 250 kN/m². Trägt der Boden weniger, ändern sich Gründung, Erdarbeiten und Entwässerung – und damit der Preis. Ein Angebot ohne Bodendaten ist deshalb eine Schätzung, egal wie genau die Endsumme aussieht.

Zwei Fälle aus der Praxis

Eine Bauherrenfamilie hatte im Vertrag einen Puffer für Gründungsmehrkosten. Nach dem Baugrundgutachten kam eine Forderung in nahezu derselben Höhe – ohne dass die Familie das vollständige Gutachten oder die Kalkulation je gesehen hätte.

In einem zweiten Fall kalkulierten zwei Anbieter denselben Baugrund mit einem fünfstelligen Unterschied. Nicht die Zahl ist das Problem, sondern dass man sie nicht prüfen kann.

Zeitpunktvor der Vertragsunterzeichnung, im Idealfall vor dem Grundstückskauf
ErgebnisTragfähigkeit, Grundwasserstand, Versickerungsfähigkeit, Gründungsempfehlung
EigentümerSie – deshalb können Sie es jedem Anbieter vorlegen
Warum getrenntWir rechnen das Gutachten bewusst nicht in den Hauspreis ein. Ist der Boden unauffällig, zahlen Sie nichts für einen Puffer, den niemand braucht. Zeigt er etwas, wissen wir es vor dem Vertrag.

Was Sie stattdessen tun

  • Das Gutachten selbst beauftragen. Ein überschaubarer Betrag für ein Dokument, das Ihnen gehört.
  • Sich die vorausgesetzte Bodenpressung in kN/m² schriftlich geben lassen. Ohne diese Zahl gibt es keinen Maßstab für spätere Nachforderungen.
  • Mehrkosten als Position mit Menge und Preis verlangen, nicht als Pauschale.
  • In Brandenburg zusätzlich den Grundwasserstand beachten – er entscheidet über die Kellerplanung.

Fehler 4 · Hausgröße

04 · Häuser verglichen, die verschieden groß sind.

Der teuerste Unterschied steht in keinem Prospekt.

Beim Angebotsvergleich fragen fast alle nach dem Fliesenpreis. Dort geht es um Hunderte. Fast niemand rechnet die bebaute Fläche nach. Dort geht es um Tausende.

Ein Rechenbeispiel
Stadtvilla A8,00 m × 10,00 m = 80,00 m² bebaute Fläche = 100,0 %
Stadtvilla B8,25 m × 10,25 m = 84,56 m² bebaute Fläche = 105,7 %

Haus B hat rund 8 m² mehr Wohnfläche – und entsprechend einen spürbaren Mehrpreis. Der Unterschied im Plan: 25 cm je Seite.

Zwei Angebote sind also nur dann vergleichbar, wenn die Häuser gleich groß sind – oder wenn der Preisunterschied dem Flächenunterschied entspricht. Alles andere ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

Bei uns ist die Hausgröße übrigens keine Modellauswahl, sondern eine Planungsentscheidung: Weil auf der Baustelle gemauert wird, ist die Kantenlänge eine freie Größe. Sie können ein Haus also genau so groß machen, wie es Grundstück und Budget hergeben – und nicht nur so groß, wie ein Katalogmodell es vorsieht.

So rechnen Sie es selbst nach

  • Bebaute Fläche jedes Angebots aus Länge × Breite ermitteln, zuzüglich Vor- und abzüglich Rücksprünge.
  • Die Flächen in Prozent zueinander setzen.
  • Prüfen, ob sich die Preise in derselben Größenordnung unterscheiden. Wenn ja, sind die Angebote gleichwertig.
Und die zweite Falle: die Bezugsgröße

„160 m²“ ist keine Angabe, solange nicht dabeisteht, wie gerechnet wurde. Wohnfläche nach WoFlV, Nutzfläche oder Grundfläche ergeben für dasselbe Haus sehr unterschiedliche Zahlen. Fragen Sie immer nach: Wohnfläche nach WoFlV – und nach der bebauten Fläche gleich dazu.

Der Unterschied ist erheblich: Wegen der Halbierung unter Dachschrägen hat ein Haus mit viel Dachschräge bei gleicher bebauter Fläche deutlich weniger Wohnfläche als eines mit Vollgeschoss. Beide Zahlen zusammen ergeben erst ein Bild.

Nebenbei: Auch der Preis je Quadratmeter taugt nur bedingt zum Vergleich. Ein größerer Grundriss mit demselben Raumprogramm kostet je Quadratmeter weniger als ein zusätzliches Zimmer, weil Küche, Bäder und Technik gleich bleiben.


Fehler 5 · Leistungsumfang

05 · „Schlüsselfertig“ geglaubt.

Kein geschützter Begriff – jeder darf etwas anderes darunter verstehen.

Es gibt keine Norm, die festlegt, welche Leistungen zu „schlüsselfertig“ gehören. Vergleichbar werden zwei Angebote erst über die Bau- und Leistungsbeschreibung – den Vertragsbestandteil, der definiert, was Sie bekommen. Was dort nicht steht, ist nicht geschuldet.

Die Positionen, die am häufigsten fehlen

Sind auch die Innenwände massiv?Auch im Obergeschoss – oder dort Trockenbau? Es geht um mehrere tausend Euro und um den Schallschutz zwischen den Zimmern.
Dachziegel oder Betondachstein?Zwei verschiedene Produkte mit verschiedener Lebensdauer. Bei uns Ton: BRAAS/Lafarge Rubin 9V oder Röben.
Ist die Betondecke gespachtelt und geschliffen?Wenn nicht, machen Sie es selbst – oder zahlen es nach. Bei uns Sichtbetonqualität Q2, tapezierfähig.
Ist der Spitzboden ausgedielt?Oder balancieren Sie von Balken zu Balken? Bei uns Rauspund, ausgelegt auf 100 kg/m².
Wie viele m² Fliesen – und wo?Der Materialpreis ist die kleine Frage. Die große ist die Fläche: 100 m² oder 30 m² machen mehrere tausend Euro aus.
Gerüst, Baustellen-WC, Bauschutt?Drei Positionen, die gern als Extra auftauchen, nachdem der Preis genannt wurde.
Sind Rollläden dabei – und wie bedient?Bei uns enthalten, mit Aluminium-Lamellen. Ob manuell über Gurtwickler oder elektrisch, entscheiden Sie in der Bemusterung.
Wie dick ist die Dämmung unter dem Estrich?Im Erdgeschoss sind es bei uns 140 mm plus 65 mm Estrich. Diese Zahl steht längst nicht in jeder Beschreibung.
Die Zahl, nach der Sie fragen sollten

Materialbudgets. Wer für Verblender und Fliesenmaterial keine Euro-Zahl nennt, kann den Preis später beliebig nach oben schieben. Unsere Budgets stehen im Vertrag und auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung.

Bei uns nicht enthalten: Grundstück, Baunebenkosten, Außenanlagen, Baustrom- und Bauwasseranschluss, Hausanschlüsse der Versorger, Leuchten und Elektrogeräte. Auch das sagen wir vorher.


Fehler 6 · Bemusterung

06 · Erst nach dem Vertrag bemustert.

Die teuersten Entscheidungen fallen, wenn Sie schon gebunden sind.

Die Bemusterung ist der Termin, auf den sich die meisten Bauherren freuen – Fassade, Fliesen, Türen, Bad. Sie ist gleichzeitig der Termin, an dem die meisten Mehrkosten entstehen. Findet sie erst nach der Unterschrift statt, verhandeln Sie aus der schwächeren Position.

Wo es sich am schnellsten summiert

FassadeEin Einfamilienhaus braucht überschlägig 60 bis 70 Verblender pro m² Fassadenfläche. Bei einem festen Materialbudget lässt sich ausrechnen, was ein teurerer Stein über die ganze Fassade ausmacht.
FliesenEntscheidender als der Preis ist die Fläche: Welche Räume, und bis zu welcher Höhe an der Wand?
SanitärWaschtische, Armaturen, Duschabtrennungen. Hier ist die Spanne zwischen Standard und Wunsch am größten.
TreppeWird regelmäßig unterschätzt und ist einer der größten Einzelposten in der Bemusterung.
FensterElektrische statt manueller Rollläden, farbige Rahmen, verdeckt liegende Beschläge, Insektenschutz, Raffstore oder Textilrollos, eine Hebeschiebetür zur Terrasse.
ElektroZusätzliche Steckdosen, Schalterprogramme, Netzwerkdosen. Einzeln günstig, in Summe spürbar – und nach dem Verputzen nur noch aufwendig zu ändern.

Was Sie stattdessen tun

  • Fragen, wann bemustert wird. „Nach Vertragsabschluss“ ist eine Antwort, die etwas bedeutet.
  • An echten Musterflächen entscheiden, nicht am Einzelstein und nicht am Bildschirm.
  • Jede Zuwahl als eigene Position mit Preis im Angebot verlangen – vor der Unterschrift, nicht danach.

So bemustern wir

Entschieden wird beim Fachbetrieb, nicht am Küchentisch.

Bei uns findet eine ausführliche Vor-Bemusterung vor der Vertragsunterzeichnung statt – nicht bei uns im Büro, sondern bei den Betrieben, die das Gewerk später auch ausführen. Danach wissen Sie, wo Sie preislich landen, bevor Sie unterschreiben.

TreppeWir schicken Sie vorher zu unserem Treppenbauer. Der hat eine große Musterausstellung – dort stehen die Treppen, nicht Bilder davon.
FensterZum Partner, der die Fenster baut und liefert. Rollladen, Raffstore oder Textilrollo, Rahmenfarbe, verdeckte Beschläge, Insektenschutz, Hebeschiebetür – am Objekt entschieden, nicht im Katalog.
FassadeDer Verblendstein ist nur ein Teil. Die Fugenfarbe macht rund ein Fünftel der sichtbaren Fläche aus; dazu kommen Zierschichten, die gerade wieder gefragt sind. Alles vorher kalkuliert und im Vertrag fixiert.
ElektroDie Gesamtzahl der Steckdosen und Schalter aus dem Paket lässt sich frei auf die Räume verteilen. Mehr im Arbeitszimmer, weniger im Gästezimmer ist kein Aufpreis, sondern eine Umverteilung. Kommen Sie mit einem Möblierungsplan.
Der Kamin: bitte früh mit dem Schornsteinfeger sprechen

Ein Kaminabzug betrifft Grundriss, Decke, Dach und die Verbrennungsluft. Wenn es knifflig wird, bitten wir Sie, mit den Planungsunterlagen frühzeitig auf Ihren Bezirksschornsteinfeger zuzugehen und seine Zustimmung einzuholen – bevor gebaut wird und nicht danach.

Die baubegleitende Bemusterung ersetzt die Vor-Bemusterung nicht. Sobald Planung und Bauantrag durch sind, werden technische Details und letzte Feinheiten festgelegt.


Fehler 7 · Vertrag

07 · Den Bauvertrag nicht geprüft.

Das Gesetz gibt Ihnen Rechte. Man muss sie nur kennen.

Ein Bauvertrag über ein Wohnhaus zwischen Ihnen und einem Unternehmen ist ein Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB. Daraus folgen Rechte, die viele Bauherren nicht kennen – und deshalb nicht nutzen.

Baubeschreibungmuss Ihnen vor Vertragsschluss vorliegen. Ein seriöser Anbieter stellt sie zum Download bereit – und legt sie nicht erst am Tag der Unterschrift auf den Tisch.
Widerrufsrecht14 Tage
Fertigstellungverbindliche Angabe – Datum oder Dauer ab Baubeginn. „Voraussichtlich“ ist keine Zusage.
Abschlagszahlungennach § 650m BGB auf 90 % der Vergütung begrenzt; die letzten 10 % werden erst mit der Abnahme fällig
Sicherheit5 % der Vergütung für rechtzeitige und mangelfreie Herstellung
Abnahmemit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist – und die Beweislast für Mängel geht auf Sie über
Zwei Fragen, die selten gestellt werden

Ist die Bauzeit inklusive oder exklusive Wartezeiten? Estrich muss trocknen. Ob diese Wochen mitgezählt werden, macht im Zeitplan einen erheblichen Unterschied.

Wer hat das Hausrecht auf der Baustelle? Brauchen Sie eine Genehmigung, um Ihr eigenes Grundstück zu betreten – oder dürfen Sie jederzeit hin, auch mit einem eigenen Sachverständigen?

Unsere Antwort auf die erste Frage: Planung ein bis zwei Monate, Bauantrag einige Wochen plus die Bearbeitungszeit der Behörde – darauf hat keine Baufirma Einfluss –, danach 9 Monate Bauzeit ab Baubeginn, vertraglich fixiert. Fragen Sie jeden Anbieter, ab wann seine Monate zählen.

Was Sie stattdessen tun

  • Den Vertrag von jemandem prüfen lassen, der nicht am Verkauf beteiligt ist – Verbraucherzentrale oder Bauherrenverband. Ein guter Anbieter hat damit kein Problem.
  • Klären, welche Ereignisse die Bauzeit verlängern – etwa Eigenleistungen, die Sie selbst übernehmen.
  • Zur Abnahme einen unabhängigen Sachverständigen mitnehmen und die letzten 10 % nicht vorher freigeben.

Vier Punkte, nach denen kaum jemand fragt

Was in unserem Vertrag anders geregelt ist.

Vier Regelungen, die im Verkaufsgespräch selten vorkommen und im Ernstfall darüber entscheiden, wie viel Handlungsspielraum Sie haben. Fragen Sie sie bei jedem Anbieter ab.

1 · Jeder bekommt sein Original – sofort

Bei uns wird am Tisch unterschrieben, von beiden Seiten, und jeder nimmt ein Original mit. Das klingt nach einer Formalie und ist keine: Die Widerrufsbelehrung ist Vertragsbestandteil. Wenn der Vertrag erst noch zu jemandem geschickt wird, der gegenzeichnet, und Sie Ihr Exemplar zwei bis drei Wochen später per Post bekommen, ist von Ihren 14 Tagen Widerrufsrecht praktisch nichts mehr übrig.

2 · Sie behalten das Hausrecht

Es gibt Firmen, die dem Bauherrn das Betreten der eigenen Baustelle untersagen – rechtlich fragwürdig, in der Praxis wirksam. Bei uns bleibt das Hausrecht bei Ihnen. Und wenn Sie einen unabhängigen Sachverständigen mitbringen wollen: Tun Sie das. Wir haben damit kein Problem.

3 · Wir verlangen keine Sicherheit von Ihnen

Manche Anbieter lassen sich vom Bauherrn eine Bürgschaft stellen oder Ansprüche aus der Finanzierung abtreten. Das kostet bei Ihrer Bank zusätzlich Geld. Wir verlangen das nicht – umgekehrt erhalten Sie von uns mit Baubeginn eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 %, die nach der Abnahme in eine Gewährleistungsbürgschaft über 5 Jahre übergeht.

4 · Die Bau- und Leistungsbeschreibung steht öffentlich im Netz

Sie können sie lesen, bevor Sie mit uns sprechen – und Position für Position gegen jedes andere Angebot halten. Wer sie erst am Tag der Unterschrift auf den Tisch legt, gibt Ihnen keine Gelegenheit zu vergleichen.


Die Vergleichsliste

Sechzehn Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten.

Nehmen Sie diese Liste mit in jedes Gespräch. Rechts steht, wie unsere Antwort lautet – als Maßstab, nicht als Vorgabe.

1 · Bekomme ich die vollständige Bau- und Leistungsbeschreibung vor dem Preisgespräch?Ja, sie ist öffentlich einsehbar
2 · Beginnt Ihre „freie Planung“ beim Haus oder bei mir?Bei Ihnen – notfalls mit einer Skizze vom Küchentisch
3 · Was genau darf ich am Entwurf ändern – und was kostet die Planung?Alles; die Planung ist Teil unserer Leistung
4 · Wie groß ist die bebaute Fläche – Länge × Breite?steht bei jedem Entwurf dabei
5 · Ist die Wohnfläche nach WoFlV gerechnet?Ja, durchgehend
6 · Welcher Stein, welche Kennziffer, welche Wandstärke?17,5 cm Poroton T18 + 12 cm Mineralwolle WLG 035 + 10 cm Verblendmauerwerk
7 · Sind auch die Innenwände massiv – auch im Obergeschoss?Ja, Stein auf Stein
8 · Welche Bodentragfähigkeit setzt der Preis voraus?250 kN/m², schriftlich im Vertrag
9 · Welcher Ug-Wert, welche Widerstandsklasse, in welchen Geschossen?Ug 0,6 W/(m²K); RC2N im Erdgeschoss und an erreichbaren Fenstern im Obergeschoss, Haustür RC2
10 · Sind Rollläden enthalten – aus welchem Material, wie bedient?Ja, Aluminium, manuell über Gurtwickler – im Standard
11 · Welche Heizung, welche Vorlauftemperatur?Wärmepumpe und Fußbodenheizung im ganzen Haus, 35 °C Vorlauf
12 · Wie hoch sind die Materialbudgets in Euro?für Verblender und Fliesen jeweils als feste Euro-Zahl im Vertrag
13 · Gibt es eine verbindliche Bauzeit – inklusive Wartezeiten?9 Monate ab Baubeginn, vertraglich fixiert
14 · Ist die Treppe mitbemustert – und mit welchem Budget?Ja, vor Vertragsschluss beim Treppenbauer
15 · Wer trägt Mehrkosten aus der Statik – und wann erfahre ich sie?vor der Unterschrift, als bezifferte Position
16 · Welche Sicherheiten gibt es, und wer versichert den Bau?5 % Vertragserfüllungsbürgschaft, Bankbürgschaft über 5 Jahre Gewährleistung, Bauwesenversicherung über uns

Wenn ein Anbieter auf eine dieser Fragen keine Zahl nennt, ist das die Information, die Sie gesucht haben.


Zum Nachschlagen

Unsere technischen Kennzahlen auf einen Blick.

Schlüsselfertig inklusive Erdarbeiten und Bodenplatte. Basis ist Verblendmauerwerk; Putz kostet dasselbe.

Wandaufbau Klinker17,5 cm Poroton T18 · 12 cm Mineralwolle WLG 035 · 10 cm Verblendmauerwerk
Wandaufbau Putz24 cm Poroton T18 · 12 cm Dämmung · 3 mm Silikatputz – zum selben Preis
FensterVEKA oder SCHÜCO, 82 mm Profil, Ug 0,6 W/(m²K), warme Kante, zwei Pilzkopfverriegelungen je Flügel
EinbruchschutzRC2N im Erdgeschoss und an erreichbaren Obergeschossfenstern, Haustür RC2
HeizungLuft-Wasser-Wärmepumpe, Speicher ab 180 l, Fußbodenheizung im ganzen Haus, 35 °C Vorlauf
ElektroZählerschrank 1050 × 1400 × 250 mm, zweiter Zählerplatz für Wärmepumpe und spätere PV-Anlage · Stromkreise nach DIN 18015
FußbodenErdgeschoss 140 mm Dämmung + 65 mm Estrich · Obergeschoss 60 mm + 65 mm
Raumhöhelichte Höhe über Fertigfußboden: 2,47 m unter Trockenbaudecke · 2,55 m unter Betondecke · Geschosserhöhung um 25 cm auf Wunsch
Baugrundvorausgesetzt 250 kN/m² · Bodengutachten über unseren Partner
ZufahrtFahrzeuge bis 38 t · 3,50 m breit · 4,00 m hoch · 3 m Freifläche ums Haus
Absicherung9 Monate Bauzeitgarantie · 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft ab Baubeginn, nach der Abnahme 5 % Gewährleistungsbürgschaft für 5 Jahre · Bauwesenversicherung über uns
AuswahlBungalow 12 Entwürfe, 60,56–161,72 m² · Stadtvilla 12 Entwürfe, 108–171 m² · Einfamilienhaus 20 Entwürfe, 102–157 m²
Referenzenüber 500 Häuser seit 1998, 156 davon öffentlich dokumentiert – in 43 Orten in Berlin und Brandenburg, Schwerpunkt Barnim, Berlin und Märkisch-Oderland

Warum wir zweischalig bauen

Der Klinker ist keine Verkleidung, sondern eine Wand.

Vor der tragenden Innenschale steht eine eigenständige gemauerte Außenschale, dazwischen Dämmung und Luftschicht. Jede Schicht macht genau eine Aufgabe.

SchallschutzDie Schalldämmung hängt vor allem an der flächenbezogenen Masse. Eine zweischalige Wand liegt mindestens 5 dB besser als eine monolithische.
WartungsfreiKein Putzsystem, kein Schutzanstrich gegen Algen oder Frost. Die dichte Oberfläche wird vom Regen sauber gewaschen.
FarbechtDie Farbe entsteht beim Brand bei über 1.000 °C aus dem Ton – nicht aus einer Beschichtung. Sie verblasst nicht.
AlgenDie höhere Wärmespeicherfähigkeit verhindert die Unterkühlung der Oberfläche. Ohne Tauwasser fehlt Algen die Grundlage.
WiederverkaufVersicherungen rechnen Gebäude mit 100 Jahren Lebensdauer. Eine Klinkerfassade übersteht das – und das schlägt sich im Markt- und Wiederverkaufswert nieder.
RückbauZiegel geben keine Fasern, Stäube oder Gase ab. Beim späteren Abbruch lassen sich die Materialien sortenrein trennen.
BrandschutzDie Mineralwolle in der Kerndämmung ist nicht brennbar und wird in die höchste Baustoffklasse eingestuft. Zusammen mit den beiden gemauerten Schalen ergibt das eine sehr robuste Hülle.
FeuchteDer Klinker nimmt Schlagregen auf, dahinter trocknet die Wand über Luftschicht und diffusionsoffene Dämmung wieder ab. Das senkt das Risiko von Feuchteschäden.
Warum der Vergleich über den Baupreis zu kurz greift

Dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnungen über 80 Jahre bei 4 % Realzins zeigen: Eine Außenwand mit Verblendmauerwerk erreicht etwa denselben Barwert wie eine einschalige Wand mit Wärmedämmverbundsystem. Auf lange Sicht kostet beides dasselbe – nur fallen die Kosten zu unterschiedlichen Zeitpunkten an.

Nur die Herstellungskosten zu vergleichen und die Instandhaltung wegzulassen, greift also zu kurz.

Wer lieber Putz möchte, bekommt 24 cm Poroton T18 mit Silikatputz – zum selben Preis. Unsere Empfehlung hat damit kein finanzielles Eigeninteresse.


Warum wir jedes Haus neu planen

Wir haben keinen Katalog, aus dem Sie auswählen.

Typenhaus-Anbieter verkaufen einen Katalog und rechnen jede Abweichung als Aufpreis ab. Wir verkaufen eine Planung. Unsere 44 Entwürfe zeigen, was möglich ist.

Was das praktisch heißt

Ob Sie mit einem fertigen Konzept kommen oder mit einer Skizze vom Küchentisch – daraus wird bei uns ein umsetzbarer Grundriss. Jede Wand, jedes Fenster, jeder Winkel steht dort, wo Sie ihn brauchen. Passt gar kein Entwurf, zeichnen wir von Grund auf neu.

Das Haus wird von innen nach außen gedacht: erst wie Sie leben wollen, dann die Hülle.

Warum das überhaupt gehtWeil auf der Baustelle gemauert wird. Es gibt kein Werk, in dem Wandmodule in festen Rastermaßen vorgefertigt werden – also gibt es auch kein Raster, an das Sie sich halten müssten.
Was änderbar istGrundriss und Raumaufteilung, Fensterpositionen, Wandaufbau und Dämmstärke, Dachform, Fassade, Ausstattung – und die Kantenlänge.
Was das kostetNicht automatisch mehr. Die Preisliste gilt für die Ausführung nach der Bau- und Leistungsbeschreibung; die Planung ist Teil unserer Leistung. Teurer wird nur, was Sie zusätzlich wählen.
Auch der Umfang ist freiNicht jeder will schlüsselfertig. Eigenleistungen sind ab einem sinnvollen Punkt möglich – etwa nach dem geschlossenen Rohbau.
Die Frage, an der Sie es erkennen

Fast jeder wirbt mit „individueller Planung“. Oft heißt das: ein Typenhaus, gegen Aufpreis angepasst. Eine Frage klärt es – beginnt Ihre freie Planung beim Haus oder bei mir? Wer bei null anfängt, antwortet darauf ohne Umweg.

Und was individuelle Planung sonst noch bedeutet: die Statik

Weicht ein Entwurf statisch vom Standard ab – große Öffnungen, weite Spannweiten, ein Versatz –, lassen wir das vor der Unterschrift prüfen und beziffern die Mehrkosten. Üblich ist das Gegenteil: erst unterschreiben, dann rechnen, dann die Nachforderung.

Der Beleg: 156 dokumentierte Projekte auf unserer Website, die sich erkennbar unterscheiden.


Wer das hier geschrieben hat

Ein Familienbetrieb aus Bernau bei Berlin.

In eigener Sache, zum Zweiten

Ich heiße Sirko Schladitz und bin einer der Geschäftsführer von KLINKER HAUS. Diesen Leitfaden habe ich geschrieben, weil mir in über zwei Jahrzehnten dieselben sieben Gespräche immer wieder begegnet sind – meistens zu spät. Jede Zahl darin können Sie bei uns nachprüfen. Wenn eine nicht stimmt, sagen Sie es mir.

Seit 1998bauen wir Massivhäuser in Berlin und Brandenburg. Die Marke KLINKER HAUS ist seit 1997 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.
Über 500 Häuser156 davon sind auf unserer Website dokumentiert – mit Ort, Wohnfläche, Grundriss und Fassade. Nachzählbar, nicht behauptet.
RegionalGebaut wird ausschließlich mit Handwerksbetrieben aus Berlin und Brandenburg. Wir sind nah an unseren Baustellen, weil wir sonst nicht kontrollieren könnten, was dort passiert.
Kein Fertighaus, kein BauträgerWir haben kein Standardprogramm und keinen Katalog. Was gebaut wird, entsteht in der Planung – für Ihr Grundstück.

Wer Ihnen begegnen wird

Dr. Wolfram SchladitzGeschäftsführung · Vertrieb
Sirko SchladitzGeschäftsführung · Vertrieb
Frank BennekGeschäftsführung · Bauleitung
Maxi BennekBauleitung
Kristin LugertPlanerin
Manuela BluhmAssistenz der Geschäftsführung

Zwei Familien, sechs Personen – und die Bauleitung sitzt mit in der Geschäftsführung. Wer auf Ihrer Baustelle die Verantwortung trägt, ist bei uns kein Angestellter, der weiterreicht.

Unser Musterhaus

Schwanebecker Chaussee 39, 16321 Bernau bei Berlin · Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag nach Vereinbarung · Telefon 03338 70 91 80


Ihr nächster Schritt

Erst prüfen. Dann zeichnen. Dann unterschreiben.

Alle sieben Fragen aus diesem Leitfaden lassen sich vorher beantworten – für einen überschaubaren Betrag und ein paar Wochen Zeit. Verglichen mit einer Umplanung oder einer aufwendigeren Gründung ist das die günstigste Position im ganzen Projekt.

Genau in dieser Reihenfolge arbeiten wir: Grundstück ansehen, Baurecht klären, Baugrund untersuchen, planen, bemustern, Preis festlegen, unterschreiben. Der Preis steht am Ende, nicht am Anfang – weil vorher niemand weiß, welches Haus es wird.

Kostenloses Erstgespräch

Erzählen Sie uns von Ihrem Grundstück und davon, wie Sie leben wollen. Wir sagen Ihnen, was dort möglich ist und was es kostet. Unverbindlich – und auch dann ehrlich, wenn es nicht passt.

Wenn Sie schon ein Grundstück haben, genügt uns die Adresse. Dann sagen wir Ihnen, was dort möglich ist. Gern prüfen wir mit Ihnen auch die Bau- und Leistungsbeschreibung eines anderen Anbieters.

Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechts- oder Finanzierungsberatung.