Auch die Bauphase braucht Sicherheit
Versicherung beim Hausbau: Welche Policen Bauherren brauchen
Was Pflicht ist, wer welche Police abschließt und ab wann der Schutz bestehen muss
Beim Hausbau geht es nicht darum, möglichst viele Versicherungen abzuschließen. Wichtig ist, vier Fragen früh zu klären: Welche Risiken müssen abgesichert werden? Wer hält welche Versicherung? Ab wann muss der Schutz bestehen? Und welche Absicherung gibt es bereits – über die Baufirma oder über Policen, die Sie schon haben?
Welche Versicherungen sind beim Hausbau wichtig?
| Absicherung | Pflicht? | Wer kümmert sich? | Wann? |
|---|---|---|---|
| Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) | gesetzlich nicht vorgeschrieben | Bauherr oder Baufirma – je nach Vertrag; bei KLINKER HAUS im Leistungsumfang enthalten | ab Baubeginn; Laufzeit und Ende nach Versicherungsvertrag |
| Bauherrenhaftpflicht | gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ein sehr wichtiger Haftpflichtschutz | Bauherr | vor Baubeginn; zuerst prüfen, ob die Privathaftpflicht das Bauvorhaben einschließt |
| Feuerrohbauschutz | gesetzlich nicht allgemein vorgeschrieben, bei Finanzierung häufig relevant | Bauherr | vor Baubeginn organisieren; häufig Teil einer früh abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung |
| Wohngebäudeversicherung | gesetzlich nicht allgemein vorgeschrieben, bei Finanzierung regelmäßig verlangt | Bauherr | Übergang vom Feuerrohbauschutz nach den Versicherungsbedingungen |
| Meldung des privaten Bauvorhabens (BG BAU) | ja, Meldepflicht | Bauherr | innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten |
| Private Bauhelfer (BG BAU) | gesetzliche Unfallversicherung, sofern eine versicherte Tätigkeit vorliegt | Bauherr dokumentiert Helferstunden, ggf. Beitrag | während der gesamten Mithilfe |
| Bauherr und Ehe-/Lebenspartner | nicht automatisch gesetzlich versichert; freiwillige Versicherung bei der BG BAU möglich | Bauherr, auf Antrag | vor der ersten eigenen Tätigkeit auf der Baustelle |
Diese Übersicht ersetzt keine Versicherungsberatung. Deckungsumfang, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Laufzeiten regelt der jeweilige Vertrag.
Was leistet die Bauleistungsversicherung?
Die Bauleistungsversicherung – häufig auch Bauwesenversicherung genannt – schützt während der Bauzeit gegen bestimmte unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bauwerk. Je nach Vertrag können das zum Beispiel sein:
- Sturm, Starkregen oder Hagel
- Vandalismus
- bestimmte Konstruktions- oder Materialschäden
- Diebstahl bereits fest eingebauter Bestandteile
Nicht jeder Tarif deckt alle diese Fälle. Ob lose Baustoffe, Werkzeuge, Geräte oder Diebstahl versichert sind, hängt vom konkreten Vertrag ab. Bei Eigenleistungen und Fremdgewerken sollten Sie prüfen, ob und in welchem Umfang sie eingeschlossen sind.

Warum ist die Bauherrenhaftpflicht so wichtig?
Auch wenn Fachunternehmen mit den Bauarbeiten beauftragt sind, können dem Bauherrn eigene Pflichten und Haftungsrisiken verbleiben. Typische Fälle:
- ein Schaden am Nachbargrundstück
- Baustellenmaterial, das Passanten gefährdet
- eine unzureichend gesicherte Baustelle
- sonstige Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
Prüfen Sie zuerst Ihre bestehende Privathaftpflicht: Manche Verträge schließen kleinere Bauvorhaben oder Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme ein. Die Grenze ist tarifabhängig.
Wie hängen Feuerrohbau und Wohngebäudeversicherung zusammen?
Feuerrohbau und Wohngebäude sind oft kein getrenntes Paar von Verträgen. Häufig wird schon vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die während der Bauphase zunächst Feuerrohbauschutz bietet. Mit der Fertigstellung geht dieser Schutz in die Wohngebäudeversicherung über. Wann genau das passiert, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen – informieren Sie Ihren Versicherer rechtzeitig über Fertigstellung bzw. Bezugsfertigkeit.
Die Wohngebäudeversicherung schützt typischerweise gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen können je nach Tarif über einen Elementarschutz abgesichert werden. Ob Sie ihn brauchen, hängt vom individuellen Risiko Ihres Grundstücks ab.

Was gilt bei Eigenleistungen und privaten Helfern?
Eigenleistungen des Bauherrn
- Prüfen Sie Ihre eigene Unfallabsicherung – über die BG BAU ist eine freiwillige Versicherung möglich.
- Klären Sie, ob Ihre Eigenleistungen über die Bauleistungsversicherung mitversichert sind.
- Legen Sie die Schnittstellen zur Baufirma vor Vertragsabschluss fest. Mehr dazu in Eigenleistungen beim Hausbau.
Private Helfer
Die Meldung ist eine gesetzliche Pflicht des Bauherrn. Der Versicherungsschutz entsteht bei einer versicherten Helfertätigkeit jedoch kraft Gesetzes und nicht erst durch die Anmeldung.

Welche Fragen sollten Sie vor Baubeginn klären?
- Welche Bauversicherungen bestehen bereits?
- Wer ist Versicherungsnehmer?
- Welche Risiken sind tatsächlich versichert?
- Welche Selbstbeteiligung gilt?
- Sind Eigenleistungen und Fremdgewerke eingeschlossen?
- Wann beginnt und endet der Schutz?
- Was fordert die finanzierende Bank?
- Wann muss der Versicherer über Fertigstellung oder Bezugsfertigkeit informiert werden?
- Welche BG-BAU-Pflichten bestehen für Ihr konkretes Vorhaben?
So ist es bei KLINKER HAUS
- Bauwesenversicherung: ist laut unserer Bau- und Leistungsbeschreibung im Leistungsumfang enthalten. Sie gilt bis zur Abnahme. Fremdgewerke sind darüber nicht abgedeckt – das ist im Bauvertrag geregelt.
- Eigenleistungen legen wir vor Vertragsabschluss schriftlich fest. Damit ist klar, wo unsere Leistung endet und Ihre beginnt.
- Bei Ihnen liegen Bauherrenhaftpflicht, Feuerrohbau- und Wohngebäudeversicherung sowie die Meldung bei der BG BAU. Dazu beraten wir nicht – sprechen Sie mit Ihrem Versicherer oder einem unabhängigen Berater.
- Öffentlich einsehbar: unsere Bau- und Leistungsbeschreibung. Was „schlüsselfertig“ dabei heißt, steht in Schlüsselfertig bauen, was außerhalb des Hauspreises anfällt, in Baunebenkosten beim Hausbau.
„Die wichtigste Frage beim Thema Versicherung ist nicht, welche Police die beste ist, sondern wer welche hält. Lücken entstehen besonders dort, wo Verantwortlichkeiten wechseln – bei Eigenleistungen, bei Fremdgewerken und beim Übergang vom Rohbau zum fertigen Haus.“
Quellen: BG BAU – Pflichtversicherung für private Bauvorhaben · BG BAU – Informationen für neue Bauherrinnen und Bauherren · BG BAU – Freiwillige Versicherung · Verbraucherzentrale – Wohngebäudeversicherung
Häufige Fragen zur Versicherung beim Hausbau
Welche Versicherung ist beim Hausbau Pflicht?
Keine der klassischen privaten Bauversicherungen ist allgemein gesetzlich vorgeschrieben. Für ein privates Bauvorhaben bestehen aber Pflichten gegenüber der BG BAU; bei privaten Bauhelfern kommt die gesetzliche Unfallversicherung hinzu. Banken verlangen bei einer Finanzierung regelmäßig Gebäude- bzw. Feuerschutz.
Muss jedes private Bauvorhaben bei der BG BAU gemeldet werden?
Ja. Nach den aktuellen Informationen der BG BAU ist ein privates Bauvorhaben innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten zu melden – auch wenn ausschließlich Fachfirmen beauftragt sind. Dann geben Sie an, welche Unternehmen beauftragt sind. Deren Beschäftigte sind über ihren eigenen Arbeitgeber versichert.
Wer schließt die Bauleistungsversicherung ab?
Das regelt der Vertrag mit der Baufirma. Bei KLINKER HAUS ist die Bauwesenversicherung laut Bau- und Leistungsbeschreibung im Leistungsumfang enthalten.
Reicht meine Privathaftpflicht für den Hausbau?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Verträge schließen Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme ein. Liegt Ihr Vorhaben darüber, brauchen Sie eine eigene Bauherrenhaftpflicht.
Sind Freunde und Familie auf der Baustelle unfallversichert?
Private Bauhelfer können grundsätzlich gesetzlich unfallversichert sein; bei bloßen Gefälligkeiten kann das anders sein. Als Bauherr haben Sie Melde-, Dokumentations- und gegebenenfalls Beitragspflichten.
Ist der Bauherr selbst über die BG BAU versichert?
Nein, nicht automatisch. Bauherr und Ehe- bzw. Lebenspartner können sich auf Antrag freiwillig bei der BG BAU versichern.
Wann beginnt die Wohngebäudeversicherung?
Einen einheitlichen Stichtag gibt es nicht. Häufig geht ein zuvor vereinbarter Feuerrohbauschutz in die Wohngebäudeversicherung über. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Brauche ich einen Elementarschutz?
Das hängt vom individuellen Risiko Ihres Grundstücks und vom Tarif ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.
Sie planen gerade Ihren Hausbau?
In unserer Bau- und Leistungsbeschreibung sehen Sie, welche Leistungen KLINKER HAUS übernimmt und welche Punkte vor Baubeginn bei Ihnen liegen.



