Stand: 18. August 2026

Bau- und Leistungsbeschreibung

Die Bau- und Leistungsbeschreibung legt fest, welche Materialien, Bauteile und Ausführungen unserem Festpreis zugrunde liegen. Sie wird Bestandteil Ihres Verbraucherbauvertrags. Auf dieser Seite finden Sie den Überblick – das vollständige Dokument stellen wir Ihnen als PDF zur Verfügung.

Was darin beschrieben ist, ist unser Standard. Er ist der Ausgangspunkt, nicht die Vorgabe: Wandaufbau, Wandstärken, Dämmung, Dachform, Dachneigung, Haustechnik und Ausstattung lassen sich abweichend vereinbaren. Alle Abweichungen müssen GModG-konform sein und werden schriftlich im Verbraucherbauvertrag festgehalten.

Im Festpreis enthalten

Erdarbeiten, Bodenplatte, Rohbau, Dach, Fenster und Haustür, Haustechnik mit Wärmepumpe, Estrich, Fliesen in Bad, Gäste-WC und Hauswirtschaftsraum sowie Treppe und Innentüren. Dazu Gerüste, Bauschuttentsorgung, Bauwesenversicherung und der Blower-Door-Test.

Nicht im Standard enthalten

Anschlussgebühren Ihrer Versorger, Baustrom und Bauwasser, Gebühren für Genehmigung, Prüfung und Abnahme, Prüfstatik, Absteckung und katasteramtliche Einmessung, Entwässerung des Grundstücks außerhalb des Hauses sowie Auflagen aus Ihrer Baugenehmigung.

Individuell vereinbar

Keller, Garage oder Carport, Photovoltaik, Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Bodenbeläge über die enthaltenen Fliesen hinaus, Außenanlagen wie Terrasse, Außentreppen und Einfriedung sowie ein Wartungsvertrag nach der Übergabe.

Der Baugrund entscheidet mit

Unsere Kalkulation setzt einen tragfähigen Boden mit mindestens 250 kN/m² voraus. Ist der Baugrund schwächer, können ein tieferer Bodenabtrag, ein Bodenaustausch oder eine andere Gründungsart nötig werden. Deshalb empfehlen wir, das Bodengutachten bereits vor Vertragsabschluss vorzulegen – dann steht Ihr Preis auf gesicherter Grundlage. Mehr zum Bodengutachten →

Häufige Fragen zur Bau- und Leistungsbeschreibung

Was ist eine Bau- und Leistungsbeschreibung?

Sie ist das Dokument, das festlegt, welche Materialien, Bauteile und Ausführungen einem Hausangebot zugrunde liegen – von der Trennlage unter der Bodenplatte bis zum Handtuchheizkörper im Bad. Ohne dieses Dokument ist ein Hauspreis keine Zusage, sondern eine Schätzung.

Seit der Reform des Bauvertragsrechts 2018 ist eine Baubeschreibung vor Vertragsschluss vorgeschrieben. Entscheidend ist aber nicht, ob es sie gibt, sondern wie konkret sie wird.

Ja. Diese Bau- und Leistungsbeschreibung wird Bestandteil Ihres Verbraucherbauvertrags. Mit der Unterschrift dokumentieren Sie, dass Sie sie erhalten und zur Kenntnis genommen haben.

Wichtig: Zusätze, Änderungen oder Konkretisierungen müssen in Abschnitt 7 des Verbraucherbauvertrags schriftlich vereinbart werden. Was nur in Zeichnungen auftaucht, aber nicht schriftlich fixiert ist, wird nicht Vertragsbestandteil.

Ja, an vielen Stellen. Wandaufbau, Wandstärken, Dämmung, Dachform, Dachneigung, Haustechnik und Ausstattung lassen sich abweichend vereinbaren – auch Keller, Flachdach, Betondecke über dem Bungalow-Erdgeschoss, elektrische Rollläden oder Erdwärme statt Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Alle Abweichungen müssen GModG-konform sein und werden schriftlich im Verbraucherbauvertrag festgehalten. Jede Option bekommt einen Preis, bevor Sie sich entscheiden.

Weil wir finden, dass ein Bauherr diese Ebene braucht, bevor er unterschreibt – und weil sie sonst kaum jemand zeigt. „Massivhaus, schlüsselfertig“ steht in jedem Prospekt. Interessant wird es bei Wandstärke, Dämmwert, Widerstandsklasse und Vorlauftemperatur.

Nehmen Sie dieses Dokument als Maßstab mit, wenn Sie mit anderen Anbietern sprechen. Wenn dort auf dieselben Fragen ebenso konkrete Antworten kommen, ist das ein gutes Zeichen.

Auf die Positionen, die sich leicht weglassen lassen, ohne dass ein Angebot unseriös wirkt: Sind Erdarbeiten und Bodenplatte enthalten – und bis zu welcher Menge? Welcher Wandaufbau, welche Dämmstärke? Kostet der Wechsel von Putz auf Klinker Aufpreis? Sind Rollläden dabei? Welche Widerstandsklasse haben die Fenster im Erdgeschoss?

Und immer: Welches Budget ist für Fliesen, Sanitär und Verblender hinterlegt, und was passiert bei Überschreitung? Bei uns stehen diese Zahlen im Dokument – 900,00 € je 1.000 Verblendsteine, 40,00 € pro m² Fliesenmaterial.

Nicht enthalten sind unter anderem Malerarbeiten, Bodenbeläge außerhalb der gefliesten Räume, Küche, Elektrogeräte und Leuchten, Außenanlagen, die Hausanschlüsse selbst, Abwasserleitungen außerhalb des Hauses, Telefon- und TV-Anschluss sowie Vermessung und Absteckung.

Von Ihnen benötigen wir außerdem ein Baugrundgutachten, den amtlichen Lageplan und die Bestandspläne der Versorger. Bei allen dreien helfen wir und vermitteln bei Bedarf die Kontakte.

Rotationslaser auf Stativ zur Höhenvermessung auf der Baustelle

Das vollständige Dokument

Die vollständige Bau- und Leistungsbeschreibung stellen wir Ihnen als PDF zur Verfügung – ohne Registrierung, ohne Formular. Sie können damit unser Angebot Position für Position mit jedem anderen vergleichen.

Verbindlich ist ausschließlich die Bau- und Leistungsbeschreibung in der zu Ihrem Verbraucherbauvertrag gehörenden Fassung. Die Angaben auf dieser Seite sind eine Zusammenfassung zur Orientierung. Stand des Dokuments: 18. August 2026.