KfW Wohneigentum für Familien (300)

Der KfW-Förderkredit „Wohneigentum für Familien“ verbindet Familienförderung und Klimaschutz. Das Programm, das ab Juni 2023 verfügbar sein wird, richtet sich an Mittelverdiener, die ein Eigenheim bauen oder kaufen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Neubauten besonders klimafreundlich sind. 

WEF 300 ist ein Förderkredit der KfW für den Neubau oder Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude. Es handelt sich dabei um einen zinsgünstigen Kredit, nicht um einen Zuschuss.

Was wird gefördert?

Förderberechtigt sind Personen mit mittlerem Einkommen, die innerhalb von 12 Monaten nach der Baugenehmigung neue klimafreundliche Häuser bauen oder den ersten Kauf tätigen. Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Einhaltung der Grenzwerte für Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus
  • Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards 40
  • Wärmeerzeugung ausschließlich aus erneuerbarer Energie

Die Zertifizierung eines Hauses mit dem Gütesiegel „Nachhaltiges Bauen“ (QNG) ist keine Voraussetzung für die Finanzierung, erhöht jedoch den für die Finanzierung zur Verfügung stehenden Betrag. 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen

  • die selbst in dem geförderten Neubau wohnen
  • wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt
  • das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts beträgt höchstens 60.000 Euro pro Kind und 10.000 Euro für jedes weitere Kind
  • wer zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Eigenheim besitzt
  • wer das ausgelaufene Förderprogramm „Baukindergelt“ nicht in Anspruch genommen hat

Wie erfolgt die Finanzierung?

Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" ist ein vergünstigtes Darlehen mit besonders günstigen Zinssatz.

Weitere Voraussetzungen

  • Antragsteller müssen die Immobilie selbst als Eigentümer bewohnen (mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile) und dürfen keinen Kindesunterhalt vom Bund beanspruchen (KfW-Förderprogramm 424).
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller kein Wohneigentum in Deutschland besitzen.
  • Die Finanzierung muss vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages bzw. bei einem Erstkauf vor Abschluss eines Kaufvertrages beantragt werden.
  • Alternativ kann der Kredit auch vor Ort spätestens mit Baubeginn beantragt werden, sofern vor der Unterzeichnung eines Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrages eine schriftliche Projektbesprechung stattgefunden hat.

Gut zu wissen

  • Maximaler Kreditbetrag: abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder bis 18 Jahre und dem Vorliegen einer Nachhaltigkeitszertifizierung.
  • Maximal 240.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat, 190.000 Euro bei nicht-zertifizierten Wohngebäuden.
  • Grundlage für die Förderfähigkeit ist unter anderem das zu versteuernde Einkommen. Dabei handelt es sich nicht um Bruttoeinkommen, sondern um Bruttoeinkommen abzüglich sonstiger Ausgaben wie etwa aller Zulagen, Werbungskosten und Pensionskosten.
  • Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 60.000 Euro oder weniger (im Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind leben).
  • Jedes weitere minderjährige Kind in Ihrem Haushalt kann Ihr Jahreseinkommen um 10.000 € erhöhen.
  • Als Berechnungsgrößen dienen das durchschnittliche Einkommen des Vorjahres und des Vorjahres (bei Anträgen 2023 der Durchschnitt der Jahre 2021 und 2020) und Einkünfte, die im Einkommensteuerbescheid als steuerpflichtiges Einkommen aufgeführt sind.
  • Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Förderfähig sind: die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, Materialkosten bei Eigenleistungen.
  • der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden.
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist zwingend erforderlich.
  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW und Landesförderinstituten.